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Aluminiumschilder, 300x200 mm, Aluminium, Schraube
Preis mit MwSt.
Produktinformation
Typ:
Aluminiumschilder
Breite:
300 mm
Höhe:
200 mm
Dicke:
1,5 mm
Material:
Aluminium
Befestigung:
Schraube
Produktbeschreibung
Ein Schild für Videoüberwachung ist eine einfache, aber wirkungsvolle Methode, um Diebstähle, Einbrüche und unbefugten Zutritt zu verhindern. Überwachungsschilder weisen deutlich darauf hin, dass ein Gelände, Gebäude oder Geschäft durch Kameras oder Sicherheitsdienste geschützt wird – und verstärken so die Wirkung jeder Sicherheitsmaßnahme.
Schilder für Videoüberwachung sind ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen in privaten und gewerblichen Bereichen. Sie informieren Besucher und Mitarbeiter darüber, dass ein Bereich überwacht wird, und helfen Unternehmen, rechtliche Vorgaben einzuhalten.
In Deutschland regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammen mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) den Einsatz von Videoüberwachung. Betreiber müssen klar darauf hinweisen, dass Videoaufnahmen erfolgen.
Ein gut sichtbares Schild ist dabei Pflicht, um die Transparenz zu gewährleisten und mögliche Datenschutzverstöße zu vermeiden.
Ein Schild für Videoüberwachung sollte leicht verständlich und gut sichtbar sein. Wichtige Informationen umfassen:
Symbol oder Piktogramm einer Kamera
Hinweistext wie „Videoüberwachung“ oder „Dieser Bereich wird videoüberwacht“
Optional: Name des Verantwortlichen oder Kontaktinformationen für Datenschutzanfragen
Je nach Einsatzort sind unterschiedliche Materialien sinnvoll:
Aluminium oder Metall: langlebig, witterungsbeständig, ideal für Außenbereiche
Kunststoff / Acryl: perfekt für Innenbereiche
Selbstklebende Folien: flexibel einsetzbar, einfache Montage auf Glas oder Türen
Unter dem Begriff Überwachungsschilder versteht man nicht nur Hinweise auf Videokameras. Auch andere Sicherheitsbotschaften fallen in diese Kategorie, zum Beispiel: „Achtung! Videoüberwachung“, „Wächter im Einsatz“, „Alarmgesichert“, „Achtung Wachhund!“, „Privatgrundstück – Videoüberwachung“, „Jeder Diebstahl wird angezeigt“.
Ein typisches Schild für Videoüberwachung enthält meist das Symbol einer Kamera und einen kurzen, klaren Text. Dadurch erkennt jeder sofort, dass eine Überwachung stattfindet.
Wer öffentlich zugängliche Bereiche überwacht, ist gesetzlich verpflichtet, mit einem Videoüberwachung Schild darauf hinzuweisen. Das Schild sollte:
mindestens das Format DIN A5 haben,
nicht durchsichtig sein,
und gut sichtbar angebracht werden.
Dies gilt sowohl für private Grundstücke als auch für öffentliche Bereiche.
Übrigens: Es ist erlaubt, ein Schild Videoüberwachung anzubringen – auch wenn tatsächlich keine Kamera installiert ist. Die abschreckende Wirkung bleibt bestehen.
Eine Videoüberwachung kann in manchen Fällen genehmigungspflichtig sein.
Für private Räume oder nicht öffentlich zugängliche Bereiche (z. B. in Verbindung mit einer Alarmanlage) ist in der Regel keine Genehmigung nötig. Dennoch sollte auch hier stets ein deutlich sichtbares Videoüberwachung Schild angebracht werden.
Ja. Sobald ein Bereich öffentlich zugänglich ist, ist ein Hinweis durch ein Videoüberwachung Schild gesetzlich vorgeschrieben.
Das Schild sollte mindestens das Format DIN A5 haben und deutlich lesbar sein.
Ja, das ist erlaubt. Auch ein reines Hinweisschild hat eine abschreckende Wirkung und kann Diebstähle verhindern.
Am besten gut sichtbar am Eingang oder Zugangsbereich, sodass Besucher oder Kunden sofort erkennen, dass das Gelände überwacht wird.
Ja. Es gibt klassische Varianten mit Kamerasymbol, aber auch individuelle Sicherheits- oder Firmenschilder, die an das Corporate Design angepasst werden können..